Unsere Anträge zum Haushalt 2022

Beratung im Hauptausschuss am 16.11.2021


I. Allgemeine Anträge

  1. Antrag Bürgerbeteiligung
    Für den Haushalt 2023 wird eine Bürgerbeteiligung nach dem Beispiel der Stadt Kaarst eingeführt.
    Begründung:
    Bislang wird in Korschenbroich für den Haushalt keine Form der Bürgerbeteiligung durchgeführt.
    Die Beteiligung an der Werkstatt Korschenbroich hat aber gezeigt, dass die Bürgerschaft
    gewillt und in der Lage ist, auch an komplexen Prozessen teilzunehmen. Erforderlich
    ist hierfür eine entsprechende Ansprache durch Rat und Verwaltung. In Kaarst wird dies in
    Haushalt zumindest in einer einfachen Form praktiziert. Kernstück ist die frühzeitige Veröffentlichung
    des Haushaltsplans. Daneben werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert
    der Stadt Spar- oder Änderungsvorschläge mitzuteilen. Auch Anregungen und Verbesserungsvorschläge
    können angebracht werden. Aufgrund der späten Einbringung des Haushaltes
    in Korschenbroich ist dies für dieses Jahr nicht mehr umsetzbar, sollte aber für nächstes Jahr
    eingeplant werden.
  2. Antrag Preise für Baugrundstücke
    Die Stadtverwaltung entwickelt ein Modell, mit dem in Zukunft ein festzusetzender Teil der
    Baugrundstücke nach einem Höchstpreisverfahren verkauft wird.
    Begründung:
    Aktuell orientiert sich die Stadt bei dem Verkauf von Baugrundstücken an den Bodenrichtwerten.
    Dies hat den positiven Effekt, dass die Entwicklung der Baulandpreise in Korschenbroich
    gedämpft wird und z.B. für junge Familien noch erschwingliche Baugrundstücke zu
    erwerben sind.
    Negativer Effekt ist allerdings, dass die Gewinne der hohen Baulandpreise bei Investoren und
    den Verkäufern der (dann bebauten) Grundstücke eintreten. Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation
    ist dies in dieser Form nicht mehr akzeptabel. Es ist daher ein Modell zu entwickeln,
    in dem der Haushaltssituation und den Interessen der Bauinteressenten gleichermaßen
    Berücksichtigung finden z.B. könnte ein gewisser Anteil der Baugrundstücke nach einem
    Höchstpreisverfahren verkauft werden. Gleichzeitig könnte ein anderer Teil der Grundstücke
    zu einem besonders günstigen Preis abgegeben werden.
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Anfrage für die Sitzung des Umweltausschusses am 17. Juni 2021

Für die Fortführung der Grundwasserverträge über das Jahr 2021 hinaus sind bekanntlich alle Grundstückseigentümer*innen in den Ortsteilen Herrenshoff, Raderbroich, Pesch und Kleinenbroich angeschrieben worden.
Darüber hinaus wurden alle übrigen Grundstückseingentümer*innen in Hinblick auf eine freiwillige Beteiligung (25 EUR/Jahr) angeschrieben. Die Rückmeldefrist ist in beiden Fällen der 31. Mai.

Da der Rückmeldetermin am Tag der Sitzung bereits seit zwei Wochen abgelaufen sein wird, bittet die Aktive um einen aktuellen und detaillierten Sachstand hinsichtlich der unterschriebenen Verträge und der freiwilligen Beteiligungen.
Ferner bittet die Aktive um eine Darstellung des weiter geplanten Vorgehens, auch für den Fall, dass keine ausreichende Beteiligung aus der Bürgerschaft zu Stande kommen sollte.

Antrag zum Rat am 29.04.2021

Fortführung der Grundwasserverträge

Antrag:

Für die Fortführung der Grundwasserverträge über das 2021 hinaus werden seitens der Stadtverwaltung kurzfristig alle Grundstückseigentümer*innen in den Ortsteilen Herrenshoff, Raderbroich, Pesch und Kleinenbroich angeschrieben.

Begründung:

Nach heutigem Stand sind alle derzeitigen Vertragspartner*innen der Grundwasserverträge von Seiten der Stadt angeschrieben worden mit der Bitte, die Verträge für die nächsten zehn Jahre zu unterschreiben.
Ferner sind in den betroffenen Stadtteilen Flyer zu der Thematik verteilt worden.
Bislang sind trotz dieser Bemühungen nur etwa 60 % der erforderlichen Unterschriften zusammengekommen.
Es ist daher erforderlich, die Bemühungen weiter zu intensivieren.

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Machen Sie mit – Seien Sie solidarisch und schützen sich und andere vor nassen Kellern!

Seit Dezember 2011 betreibt der Erftverband in den Ortsteilen Herrenshoff, Raderbroich, Kleinenbroich und Pesch sieben Brunnen und einen Schwimmponton auf einem ehemaligen Baggersee zur Kappung von Grundwasserspitzen. Mit diesen können ca. 900 Häuser wirkungsvoll vor Vernässungsproblemen durch hohe Grundwasserstände geschützt werden. Finanziert wird dies von der Bevölkerung in den betroffenen Ortsteilen (80 %) und der Stadt Korschenbroich (20 %).
Dieser Vertrag läuft nun zum Ende des Jahres aus.
Damit auch weiterhin Schutz vor hohen Grundwasserständen gewährleistet ist, müssen diese Kappungsmaßnahmen fortgeführt werden.

Dieser Vertrag ist wie eine Versicherung: Man hofft, dass man ihn nicht braucht, ist aber geschützt, wenn das Grundwasser ansteigt.

Und dass es ansteigt, ist durch den Braunkohleausstieg sehr sicher!

Für die Fortführung der Kappungsmaßnahmen ab Dezember 2021 sind Investitionen von rd. 230.000 € in die Grundwasserkappungsanlagen geplant. Darin ist auch eine Generalüberholung der Förderpumpen und des Pontons enthalten. Mit den geplanten Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Kappungsanlagen weiterhin zuverlässig betrieben werden können.

Wird die nötige Anzahl an Verträgen nicht erreicht, so werden die Brunnen rückgebaut und die Bürger*innen sind ohne Schutz vor steigendem Grundwasser! Den Stand der zugesagten Verträge sehen Sie hier.

Fortsetzung der Kappungsmaßnahmen/Solidarität der Bürgerschaft ist gefragt

Damit die Keller trocken bleiben

(Quelle: Stadt Korschenbroich )Die Bürgerinnen und Bürger in Herrenshoff, Raderbroich, Kleinenbroich und Pesch sind gefragt: Sie können durch ihr solidarisches Verhalten dazu beitragen, dass ihre Häuser auch künftig trocken bleiben.

Erläuterungen hierzu lesen Sie auch im Flyer zu diesem Thema.

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