Wahlprogramm Kreis 2020

Unser Programm für den Rhein-Kreis Neuss

1. Ortsverbindende Mobilität

Wir wollen die Fahrrad-Mobilität im Rhein-Kreis Neuss Kreis auf eine neue Basis stellen. Rückgrad des Fahrrad-, Pedelec- und E-Bike-Verkehrs soll ein Radschnellweg von der Stadtgrenze Mönchengladbach über Korschenbroich-Kleinenbroich-Kaarst bis nach Neuss sein. In Neuss findet dieser Radschnellweg Anschluss an den bereits geplanten Radschnellweg von Neuss nach Düsseldorf.

Hintergrund: Was ist ein Radschnellweg?
Ein Radschnellweg verbindet mehrere Zentren über größere Entfernung. Er hat eine Mindestbreite von 4 Metern (bei zwei Richtungen) und soll möglichst kreuzungsfrei (oder bevorrechtigt) sein. Mit einem hochwertigen Belag und teilweise auch Beleuchtung ermöglicht er eine Durchschnittsgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h.

2.Versorgungsqualität für unsere Alten besser machen

Die Zahl der Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind, wächst auch im Rhein-Kreis-Neuss deutlich auf. Gleichzeitig nimmt die Möglichkeit der direkten Kontrolle für Stadt und Kreis ab, da zunehmend Alten- und Pflegeheime nicht mehr im Eigentum von Kreis oder Stadt sind, sondern privatrechtlich geführt werden. Die privatrechtliche Organisation verhindert nicht, dass es auch dort Missstände gibt. Gut gemeinte Vorstöße der Politik versickern im Zuständigkeits-wirrwarr. Deswegen wollen wir im Rhein-Kreis Neuss einen Mitarbeiter des Kreises haben, dessen Aufgabe es ist, für die Angehörigen als zentraler Ansprechpartner bereitzustehen und der diesen Missständen nachgeht.

3. Grundwasser

Die Probleme mit dem Wiederanstieg des Grundwassers gibt es nicht nur im Stadtgebiet Korschenbroich, sondern auch in anderen Städten im Kreisgebiet. betroffen sind insbesondere Teile von Kaarst und Gohr.
Schwerpunkt für Kaarst ist die Verbesserung der Fließqualität des Nordkanales, damit ankommendes Wasser schneller abtransportiert werden kann und nicht versickert.
Für Gohr gilt das Gleiche wie für Korschenbroich. Mittelfristig sollten die dortigen Kappungsmaßnahmen aus dem städtischen und dem Kreishaushalt finanziert werden.