Fortsetzung der Kappungsmaßnahmen/Solidarität der Bürgerschaft ist gefragt

Damit die Keller trocken bleiben

(Quelle: Stadt Korschenbroich )Die Bürgerinnen und Bürger in Herrenshoff, Raderbroich, Kleinenbroich und Pesch sind gefragt: Sie können durch ihr solidarisches Verhalten dazu beitragen, dass ihre Häuser auch künftig trocken bleiben.

Erläuterungen hierzu lesen Sie auch im Flyer zu diesem Thema.

Weiterlesen

Antrag zur Fortführung der Maßnahmen zur Kappung der Grundwasserspitzen

Die im Jahr 2011 abgeschlossenen Verträge für die Grundwasserkappungsmaßnahmen in den Ortsteilen Herrenshoff, Raderbroich, Pesch und Kleinenbroich laufen nach 10 Jahren im Jahr 2021 aus.
Offen ist derzeit, ob und wie diese Maßnahmen fortgesetzt werden, was im Wesentlichen daran liegt, dass für die Jahre 2021 ff. die Finanzierung zu klären ist.

Aus diesem Grund beantragte unsere Fraktion bereits im Hauptausschuss, der am 25. Juni an Stelle des Rates tagte, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Grundwasser, Umwelt, Energie und Klimaschutz einen mit dem Erftverband abgestimmten Zeitplan vorzulegen.
In der Sitzung des Umweltausschusses am 01. September kam unser Antrag auf die Tagesordnung. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Maßnahmen zur Grundwasserkappung wie bisher fortzuführen. Der Beschluss erfolgte einstimmig, ohne Gegenstimme.

Holger Diez vom Erftverband nahm Stellung zum Sachstand und legte Zahlen zur weiteren Finanzierung vor. Rund 230.000 Euro will der Erftverband zwischen 2021 und 2031 in die Grundwasserkappungsmaßnahme in Korschenbroich investieren. Damit es so weit kommt, müssen Bürger aus den betroffenen Ortsteilen Herrenshoff, Raderbroich, Kleinenbroich und Pesch rund 79.000 Euro im Jahr beisteuern.
Die Überschüsse der vergangenen zehn Jahre, in der die Pumpen vor allem stillstanden, werden entsprechend der alten Gesamtbeträge gestaltet.Das bedeutet, dass bei einer gleichbleibenden Anzahl an Beteiligungen zwar in jedem betroffenen Ortsteil der zu leistende Betrag pro Bürger sinkt, allerdings in sehr unterschiedlichem Maße. Sollten sich wiederum 190 Pescher beteiligen, müssen diese jeweils nur 43 statt zuvor im Schnitt 132 Euro im Jahr zahlen. In Raderbroich sinkt der Betrag hingegen bei wiederum 85 Beteiligungen nur von zuvor im Schnitt 154 auf 146 Euro.
Im Artikel der Rheinischen Post vom 03.09. lesen Sie weitere Einzelheiten.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Der Vorstand der Wählergemeinschaft Die Aktive lädt herzlich zu der diesjährigen Mitgliederversammlung

am Samstag, den 25. Oktober 2014 um 16:30 Uhr in den „Alten Bahnhof“ Kleinenbroich, Ladestraße 2, 41352 Korschenbroich ein.

Im Anschluss (gegen 18:00) an die Versammlung laden wir Sie, Ihre Familie, Freunde und Bekannte zu einem Oktoberfest mit typischen Speisen und Getränken bei gemütlichem Beisammensein ein.

Aus organisatorischen Grünen bitten wir um Zu- bzw. Absage bis zum 13. Oktober 2014 per E-mail (info@die-aktive.de) oder Telefon (02161 672884 Gaby Parting)

Grundwasser-Aktive


Hohe Grundwasserstände im Rhein-Kreis Neuss
Novelle der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes NRW

17.05.2007: Schreiben der GW-Aktive an das Innenministerium


Hohe Grundwasserstände im Rhein-Kreis Neuss
Novelle der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes NRW

07.05.2007: Schreiben des Innenministeriums an die GW-Aktive


Hohe Grundwasserstände im Rhein-Kreis Neuss
Novelle der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes NRW

05.04.2007: Schreiben der GW-Aktive an das Innenministerium


Hohe Grundwasserstände im Rhein-Kreis Neuss
Novelle der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes NRW

22.12.2006: Schreiben des Innenministeriums an den Landrat


Tätigkeitsbericht der Bürgerinitiative Grundwasser-Aktive Korschenbroich

August 2006


Neufassung Landeswassergesetz

15.06.2006
Anlage 1: Schreiben an den Präsidenten des Landtages von 2004
Anlage 2: Petition : 12B18564
Anlage 3: Schreiben an Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von 2005
Anlage 4a: Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz
Anlage 4b: Pressemitteilung Nr. 28/2005: Beitrag zur Grundwasserabsenkung im Frankenthaler Wohngebiet „Pilgerpfad“ rechtmäßig
Anlage 5: UAG 1/4 Stellungnahme zur Änderung Gemeindeordnung und Kommunalabgabengesetz
Anlage 6: Höchste Grundwasserständeim HessischenRied als Planungskriterium für Bauwerke


LWG und hohe Grundwasserstände im Rhein-Kreis Neuss

13.09.2005


Neufassung Landeswassergesetz

09.11.2004