Neues zur Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung)

Wie erwartet (siehe „Aktive informiert 08/2013“) hat die Landesregierung aus SPD und Grünen die Rechtsverordnung zur Dichtheitsprüfung weitgehend unverändert beschlossen. Dies bedeutet, dass es innerhalb von Wasserschutzgebieten bei den kurzen Prüffristen bleibt. Da für den Westen von Korschenbroich (Herrenshoff, Raderbroich, Westteil von Kleinenbroich, Stadtgebiet Korschenbroich) kein festgesetztes Wasserschutzgebiet besteht, kann es dort bei längeren Fristen bleiben – es sei denn, eine Ratsmehrheit beschließt für Korschenbroich etwas anderes.
Die genaue Festlegung der Straßenzüge ist jetzt erfolgt.
Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Korschenbroich

Hier nochmals zur schnellen Übersicht:

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Die Aktive informiert, Ausgabe 15 (08/2013)

Die neue Ausgabe unseres Infoflyers befasst sich mit der Rechtsverordnung zur Dichtheitsprüfung und der Folgen für die Bürgerinnen und Bürger.
Außerdem berichten wir über den Besuch der MdL Zentis und Markert in Kleinenbroich. Die Landtagsabgeordneten konnten sich vor Ort ein Bild über die Grundwassersituation machen.

Die Aktive informiert, Ausgabe 08/2013

Newsletter Juni 2013

Dichtheitsprüfung – aktueller Stand

– Verordnungsentwurf liegt vor

Am 17. April 2013 wurde Die Aktive von dem Ansturm der interessierten Bürgerinnen und Bürger förmlich überrannt, die an der Informationsveranstaltung zu den Themen Dichtheitsprüfung und Grundwasser teilnehmen wollten. Die Aktive Bürger Gemeinschaft hatte das Interesse schlicht unterschätzt und mit dem Kleinenbroicher Bahnhof einen zu kleinen Raum gebucht. Die Aktive gelobt Besserung.

Für die Stadt stellte Herr Bürgermeister den Stand zur Dichtheitsprüfung vor. Rechtssichere Aussagen konnte er in Teilen jedoch nicht machen, da die neue Rechtsverordnung der Landesregierung zum Thema Dichtheitsprüfung Mitte April noch nicht vorlag.

Jetzt liegt diese neue Rechtsverordnung zumindest in einem Entwurf vor. Es zeigt sich, dass die von SPD und Grünen geführte Landesregierung von ihren bisherigen Maximalforderungen keinen Millimeter abrückt.

Was heißt dies für Korschenbroich konkret?

  • Dort wo es eine durch Rechtsverordnung festgesetzte Wasserschutzzone gibt, muss die Dichtheitsprüfung bei Altbauten (vor 1.1.1965 errichtet) bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Eigentümer neuerer Gebäude müssen die Prüfung bis zum 31.12.2020 durchführen. Festgesetzte Wasserschutzzonen gibt es in Korschenbroich im Wesentlichen in Kleinenbroich (östlicher und südlicher Teil) sowie in Glehn.
  • Für Herrenshoff, Raderbroich, Pesch und Korschenbroich-Stadt ist eine Wasserschutzzone geplant, festgesetzt durch eine Rechtsverordnung ist sie jedoch (noch) nicht. In diesen Ortsteilen muss grundsätzlich keine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.
  • Im Zuflussgebiet zum Baggersee (westlicher und nördlicher Teil von Kleinenbroich) gibt es gar keine Wasserschutzone, daher gibt es dort auch keine Pflicht zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung.

Die Satzung unterscheidet dabei nicht zwischen engeren und weiteren Schutzzonen. Allein maßgeblich ist, dass ein Gebäude überhaupt in einer Wasserschutzzone liegt.

Wie geht es weiter?

Zunächst werden von der Landesregierung verschiedene Verbände angehört, die dann Gelegenheit haben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. wenn alles gut geht (Änderungen sind hier kaum zu erhoffen) kann die Rechtsverordnung noch vor den Sommerferien beschlossen werden.
Mit der Rechtsverordnung gibt das Land große Teile der Verantwortung an die Stadt weiter. Diese kann (und soll) für die Gebiete, die sich außerhalb von Wasserschutzzonen befinden, engere Regelungen treffen. Beispielsweise könnte die Stadt für das gesamte Stadtgebiete eine einheitliche Prüfpflicht für neuere Gebäude bis zum 31.12.2020 festlegen.

Bislang waren sich aber alle Akteure in der Stadt einig, nur das von den Bürgern zu fordern, was zwingend notwendig ist.

Die Aktive wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass dies auch so bleibt.

H.L. Endell