Keine Klarheit für Wahlhelfer in Korschenbroich. In diesem Jahr wird es keine Informationsveranstaltung für die Wahlvorstände der Kommunalwahl geben. Dies sagte zumindest der 1. Beigeordnete auf Anfrage der Aktiven Bürger Gemeinschaft im letzten Stadtrat.
Dabei ist in diesem Jahr –Corona-bedingt – vieles anders als in den Vorjahren. Zwar hat das Land in umfangreichen Erlass zur Durchführung der Kommunalwahlen veröffentlicht (Erlass des Ministeriums des Inneren vom 2. Juli 2020), der die verschiedensten Handlungsoptionen eröffnet. Auch wird es – so der Kämmerer – eine Überarbeitung und Aktualisierung der Unterlagen für die Wahlvorstände geben. Für die Praxis in Gänze geklärt, sind viele Fragen damit jedoch nicht.
- Gibt es beispielsweise in Korschenbroicher Wahllokalen eine Maskenpflicht für die Wähler wie in Mönchengladbach?
- Gibt es eine Maskenpflicht für die Wahlhelfer?
- Was geschieht mit Wählern, die Krankheits-Symptome zeigen?
- Wie sieht der Schutz der Wahlhelfer konkret aus?
Alles Fragen, die in einem Gespräch ohne weiteres zu klären wären. Für die Wahlhelfer und die Wähler würde dies mehr Sicherheit geben und (noch) mehr Motivation, zur Wahl zu gehen.