Newsletter Juli 2013

Die Aktive feiert …

Im Frühjahr 2003 gründete sich die Aktive Bürger Gemeinschaft – Die AktiveAm Samstag, den 24.08.2013 möchte Die Aktive ihr 10 jähriges Bestehen mit Ihnen feiern und lädt zur Sommerparty

ab 14.00 Uhr
an der Maternus-Grundschule,
Am Hallenbad in Kleinenbroich 
ein.
 Die Aktive freut sich auf einen schönen Nachmittag mit interessanten Gesprächen, einer Verlosung und viel Spaß bei kalten Getränken und Leckerem vom Grill.

Sie sind herzlich willkommen.

Newsletter Juni 2013

Dichtheitsprüfung – aktueller Stand

– Verordnungsentwurf liegt vor

Am 17. April 2013 wurde Die Aktive von dem Ansturm der interessierten Bürgerinnen und Bürger förmlich überrannt, die an der Informationsveranstaltung zu den Themen Dichtheitsprüfung und Grundwasser teilnehmen wollten. Die Aktive Bürger Gemeinschaft hatte das Interesse schlicht unterschätzt und mit dem Kleinenbroicher Bahnhof einen zu kleinen Raum gebucht. Die Aktive gelobt Besserung.

Für die Stadt stellte Herr Bürgermeister den Stand zur Dichtheitsprüfung vor. Rechtssichere Aussagen konnte er in Teilen jedoch nicht machen, da die neue Rechtsverordnung der Landesregierung zum Thema Dichtheitsprüfung Mitte April noch nicht vorlag.

Jetzt liegt diese neue Rechtsverordnung zumindest in einem Entwurf vor. Es zeigt sich, dass die von SPD und Grünen geführte Landesregierung von ihren bisherigen Maximalforderungen keinen Millimeter abrückt.

Was heißt dies für Korschenbroich konkret?

  • Dort wo es eine durch Rechtsverordnung festgesetzte Wasserschutzzone gibt, muss die Dichtheitsprüfung bei Altbauten (vor 1.1.1965 errichtet) bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Eigentümer neuerer Gebäude müssen die Prüfung bis zum 31.12.2020 durchführen. Festgesetzte Wasserschutzzonen gibt es in Korschenbroich im Wesentlichen in Kleinenbroich (östlicher und südlicher Teil) sowie in Glehn.
  • Für Herrenshoff, Raderbroich, Pesch und Korschenbroich-Stadt ist eine Wasserschutzzone geplant, festgesetzt durch eine Rechtsverordnung ist sie jedoch (noch) nicht. In diesen Ortsteilen muss grundsätzlich keine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.
  • Im Zuflussgebiet zum Baggersee (westlicher und nördlicher Teil von Kleinenbroich) gibt es gar keine Wasserschutzone, daher gibt es dort auch keine Pflicht zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung.

Die Satzung unterscheidet dabei nicht zwischen engeren und weiteren Schutzzonen. Allein maßgeblich ist, dass ein Gebäude überhaupt in einer Wasserschutzzone liegt.

Wie geht es weiter?

Zunächst werden von der Landesregierung verschiedene Verbände angehört, die dann Gelegenheit haben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. wenn alles gut geht (Änderungen sind hier kaum zu erhoffen) kann die Rechtsverordnung noch vor den Sommerferien beschlossen werden.
Mit der Rechtsverordnung gibt das Land große Teile der Verantwortung an die Stadt weiter. Diese kann (und soll) für die Gebiete, die sich außerhalb von Wasserschutzzonen befinden, engere Regelungen treffen. Beispielsweise könnte die Stadt für das gesamte Stadtgebiete eine einheitliche Prüfpflicht für neuere Gebäude bis zum 31.12.2020 festlegen.

Bislang waren sich aber alle Akteure in der Stadt einig, nur das von den Bürgern zu fordern, was zwingend notwendig ist.

Die Aktive wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass dies auch so bleibt.

H.L. Endell

Die Aktive informiert – Archiv Ausgaben 12/2004-01/2013

Ausgabe 01/2013
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Ausgabe 07/2012
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Ausgabe 12/2011
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Ausgabe 05/2011
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Ausgabe 04/2010
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Ausgabe 08/2009
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Ausgabe 04/2009
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Ausgabe 12/2004
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