Unsere Anträge zu den Haushaltsberatungen

Im Hauptausschuss am 15.11.2018 wurden der Entwurf des Haushaltes 2019 und der Haushaltssanierungsplan diskutiert. Wie in der Vergangenheit auch schon, haben wir gemeinsam mit der FDP und Bündnis 90/Die Grünen einige Anträge auf den Weg gebracht.

Hauptanliegen hierbei war: Die Grundsteuer B darf nicht wie geplant von 480 auf 590 Prozentpunkte erhöht werden.

 

 

Anträge zum Haushalt 2018

Wie im letzten Jahr hat die Opposition aus Aktive, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsame Anträge zur Haushaltsberatung formuliert.

Die Haushaltsprojektion 2018 bis 2021 der Verwaltung ist ein außerordentlich optimistisch aufgestellter Plan, ohne Berücksichtigung von Risiken bei den Steuereinnahmen, dem Bodenmanagement, der Kreisumlage und auch bei den Personalkosten. Es ist sozusagen ein „Wunschplan“ der Verwaltung.

Bereits beim HSP 2018 mit einem zur Zeit noch positiven Ergebnis von plus 960.000 EUR kann nur von einer reinen Momentaufnahme gesprochen werden.

Hier schwebt das Damoklesschwert der Kreisumlage von weiteren 1,4 Mio EUR über dem Haushaltsentwurf und damit ein Minus von rund 500.000 EUR.

Die Folge wäre in der ersten Hälfte 2018 bereits ein Nachtragshaushalt mit der Erhöhung der Grundsteuer B. Konsolidierungspotenziale sind deshalb außerordentlich wichtig und z.B. im Hinblick auf Flächenmanagement umzusetzen.
Anträge Haushalt 2018

 

Steter Tropfen höhlt den Stein – Die Verwaltungsnebenstellen werden geschlossen!

Seit 2006 stellt Die Aktive mit schöner Regelmäßigkeit in jeder Haushaltsberatung den Antrag, die Verwaltungsnebenstellen in Kleinenbroich und Glehn zu schließen.
Dieser wurde stets mit Empörung abgelehnt – zu schlimm sei der Verlust der Bürgernähe und zu gering das Einsparpotenzial.

Jetzt hat die GPA die Schließung ebenfalls empfohlen.

Und plötzlich liegen ganz andere Zahlen vor. Eine Einsparung von 16.232,93 € je Außenstelle, also rund 32.500 € insgesamt pro Jahr ist zu erwarten.

Auch besuchen nur 1/3 so viele Bürger die Nebenstelle im Vergleich zum Bürgerbüro (gerechnet pro Mitarbeiter). Die Auslastung der Mitarbeiter ist somit sehr gering.
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Planloses Vorgehen der Verwaltung auf Kosten des Steuerzahlers

Der Platz im Sozialamt im „Alten Bürgermeisteramt“ ist mittlerweile sehr beengt.
Es gibt keinen Wartebereich und für weitere 3 Arbeitsplätze, die wegen der Flüchtlingssituation notwendig wurden, ist nicht genügend Platz vorhanden.

Daher sucht die Verwaltung nach Alternativen und hat – unserer Meinung nach – vorschnell, den Mietvertrag mit der Deutschen Post AG im Gebäudekomplex des Rathauses gekündigt.
Laut Aussage der Verwaltung hatte die Post ohnehin vor, längerfristig nach einem neuen Standort zu suchen. Allerdings entsteht der Stadt durch die vorgezogene Kündigung ein Mietausfall von mindesten 42.000 €.

Nach Aussagen des Bürgermeisters weiß die Verwaltung noch gar nicht, in welchem Zustand die Räumlichkeiten sind und welcher Aufwand nötig ist, um diese in Büros umzubauen.

Auch wurde bisher noch nicht bei der Genehmigungsbehörde nachgefragt, ob diese Mehrausgaben überhaupt zulässig sind.

D.h., die Verwaltung nimmt es hin, dass

  • 42.000 € Miete entgehen.
  • Umbaukosten in nicht kalkulierbarer Höhe anfallen.
  • Folgekosten in nicht bekannter Höhe auf die Stadt zukommen.
  • Unklar ist, ob die Genehmigungsbehörde diese Ausgaben überhaupt zulässt.

Die Stadt Korschenbroich befindet sich in der Haushaltssicherung und der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen. Der Haushaltsausgleich MUSS bis 2018 gelingen.
Schon jetzt ist ziemlich sicher, dass, um dieses Ziel zu erreichen, es weitere Erhöhungen der Grundsteuer B geben wird.
Diese Aktion der Verwaltung verschärft die finanzielle Situation weiter.

Die Aktive lehnt die Vorzeitige Kündigung der Deutschen Post AG ab.

Die Aktive fordert die Verwaltung auf, im neuen technischen Rathaus die drei weiteren Arbeitsplätze unterzubringen. Außerdem wäre im Eingangsbereich, der barrierefrei ist, genügend Platz für einen Wartebereich.

Die Aktive spricht sich gegen den Umbau der Räume der Deutschen Post AG zum jetzigen Zeitpunkt aus. Erst wenn die Verwaltung einen Plan mit belegbaren Kosten und deren Finanzierung vorlegt, kann überhaupt erst darüber entschieden werden.