Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses (anstelle Stadtrat) am 25. Juni 2020 „Fortführung der Maßnahmen zur Kappung der Grundwasserspitzen“

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Grundwasser, Umwelt, Energie und Klimaschutz (voraussichtlich am 1. September 2020) einen mit dem Erftverband abgestimmten Zeitplan für die Fortführung der Maßnahmen zur Kappung der Grundwasserspitzen vorzulegen.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, mit dem Erftverband bis zu der nächsten Sitzung des Ausschusses für Grundwasser, Umwelt, Energie und Klimaschutz die Höhe der jährlich ab dem Jahr 2021 umzulegenden Kosten der Grundwasserkappungsmaßnahmen zu ermitteln und dieses zusammen mit dem Zeitplan in der Sitzung vorzustellen.

Begründung:

Die im Jahr 2011 abgeschlossenen Verträge für die Grundwasserkappungsmaßnahmen in den Ortsteilen Herrenshoff, Raderbroich, Pesch und Kleinenbroich laufen nach 10 Jahren im Jahr 2021 aus.

Offen ist derzeit, ob und wie diese Maßnahmen fortgesetzt werden, was im Wesentlichen daran liegt, dass für die Jahre 2021 ff. die Finanzierung zu klären ist.

Nach unserer Auffassung ist es Ziel, diese Maßnahmen auch nach dem Jahr 2021 fortzuführen und ggf. sogar auszuweiten, da in den genannten Ortsteilen unverändert für zahlreiche Gebäude eine Gefahr durch den Wiederanstieg des Grundwassers besteht. Für die Zukunft ist es auch denkbar, die Maßnahme auf weitere betroffene Ortsteile wie z.B. Glehn und Steinhausen auszuweiten.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat aber auch gezeigt, dass die Kosten der Maßnahmen – bedingt durch die relative Trockenheit – deutlich geringer waren, als ursprünglich veranschlagt.  Zudem ist vom Erftverband geplant, Überschüsse der Jahre 2011-2021 in der Zukunft (also ab 2021) kostensenkend einzusetzen.

Bester Vorschlag ist daher nach unserer Auffassung, diese Maßnahmen ab dem Jahr 2021 vollständig aus dem städtischen und dem Kreis-Haushalt zu finanzieren. Dieser Vorschlag wird in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 zu beraten und zu entscheiden sein. Erforderlich ist hierfür eine valide Kostenschätzung durch den Erftverband.

Falls es für eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt keine Mehrheit gibt, ist die einzige Alternative eine Fortführung der Verträge mit der Bürgerschaft. Um die erforderlichen jährliche Summe aufzubringen, ist erneut eine große Beteiligung aus der Bürgerschaft erforderlich. Der Erfahrung aus den Jahren 2010/2011 hat gezeigt, dass für die Gewinnung der notwendigen Zahl von zahlenden Bürgerinnen und Bürgern ein langer Zeitraum erforderlich ist.

Deswegen ist es erforderlich, bereits jetzt einen Kosten- und Zeitplan mit dem Erftverband abzustimmen, damit rechtzeitig eine tragfähige Finanzierung erarbeitet werden kann.