Antrag: Entlastung der Gastronomie in Korschenbroich

Sitzung des Hauptausschusses am 14. Mai 2020

Entlastung der Gastronomie in Korschenbroich

Antrag:

Der Hauptausschuss beschließt anstelle des Stadtrates, dass für das Jahr 2020 die Gebühren nach Nr. 5b der Sondernutzungssatzung der Stadt Korschenbroich –Gebührentarif – nicht erhoben werden. Bereits gezahlte Gebühren für das Jahr 2020 werden erstattet.

Begründung:

Die Gastronomie ist von der Corona-Krise besonders stark betroffen, da sie in den letzten Wochen praktisch keine Einnahmen hatte und auch in den kommenden Wochen und Monaten aufgrund der Kontaktbeschränkungen mit deutlich reduzierten Einnahmen zu rechnen ist.

Es besteht jedoch ein großes Interesse, dass die gastronomischen Betriebe in Korschenbroich erhalten bleiben. Eine der möglichen Stellschrauben für eine Entlastung ist die Sondernutzungssatzung.

Nach Nr. 5b des Gebührentarifes haben Gastronomiebetriebe, soweit sie für ihre Außengastronomie öffentliche Flächen nutzen, für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten 2,00 EUR je qm und Monat zu zahlen. Dies sollte ausgesetzt werden.

Für diese Ausnahme ist eine Entscheidung des Rates erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Hanns-Lothar Endell

(Fraktionsvorsitzender)