Antrag: Förderprogramm Feuerwehrgerätehäuser

Sitzung des Hauptausschusses am 2. April 2020

Förderprogramm Feuerwehrgerätehäuser

Antrag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Folgendes zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Förderprogrammes „Ländlicher Raum-Sonderaufruf Feuerwehrgerätehäuser“ einen Förderantrag für ein Gerätehaus in Korschenbroich auszuarbeiten und rechtzeitig bis zum 30. September 2020 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Begründung:

Im Rahmen des Förderprogrammes „Ländlicher Raum“ hat die Landesregierung am 30. Januar 2020 einen Sonderaufruf „Feuerwehrgerätehäuser in Dörfern 2021“ veröffentlicht.

Mit diesem Sonderaufruf soll der Neubau, die Erweiterung und der Umbau von Feuerwehrgerätehäusern in Dörfern und kleineren Städten gefördert werden. Der Fördersatz beträgt 50 %, die Zuschusshöhe ist auf 250.000 EUR begrenzt. Zusätzlich kann auch noch eine Eigenleistung berücksichtigt werden.

In Korschenbroich stehen derzeit verschiedene Baumaßnahmen für Feuerwehrgerätehäuser an. Zu denken ist hier insbesondere an den geplanten Anbau für das Gerätehaus in Herrenshoff und den beschlossenen Neubau des Gerätehauses in Pesch.

Korschenbroich zählt zu der Förderkulisse dieses Förderprogrammes und kann daher grundsätzlich eine Förderung beantragen. Notwendig ist der entsprechende Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft. Der Förderantrag für das Jahr 2021 ist spätestens bis zum 30. September 2020 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Hanns-Lothar Endell

(Fraktionsvorsitzender)