Umweltgerechte Mobilität – Verringerung des motorisierten Individualverkehrs in Korschenbroich

Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am 19. September 2019

Antrag Mobilstation

Am Bahnhof in Kleinenbroich wird eine Mobilstation geplant. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, bis zum 30. September einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf für das Jahr 2020 einzureichen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, zeitgleich Gespräche mit der NEW und dem Rhein-Kreis Neuss aufzunehmen mit dem Ziel, dass einer dieser Beteiligten sich an den Ausgaben für das Vorhaben i.H.v. 20 % beteiligt.

Begründung:

Die angestrebte Verringerung des PKW-Individualverkehrs setzt voraus, das Bestehen von attraktiven und sinnvollen Alternativangeboten voraus. Ein Baustein hierfür sind die vom Land NRW geförderten Mobilstationen. Eine Mobilstation dient der Verknüpfung von verschiedenen Verkehrsmitteln oder Verkehrsangeboten beispielsweise Fahrrad/Bus/Bahnverkehr. Die Einzelheiten hierzu sind in dem „Handbuch Mobilstationen NRW“ dargestellt.

Grundsätzlich wird (bei einem Höchstbetrag von 200.000 EUR) eine Mobilstation mit höchstens 80 % bezuschusst. Somit verbliebe der Stadt Korschenbroich ein Eigenanteil von 20 % (= max. 40.000 EUR). Die Förderrichtlinien enthalten jedoch die Möglichkeit, dass Zuschüsse einer anderen Gebietskörperschaft (= z.B. Rhein-Kreis Neuss) oder eines ÖPNV-Unternehmens (= z.B. NEW) vollständig auf diesen Eigenanteil angerechnet werden. Im besten Fall würden daher die Kosten für die Stadt Korschenbroich auf 0 reduziert.

2. Antrag Elektrofahrzeuge Stadt

Die Stadt Korschenbroich beschafft (Kauf / Leasing) in Zukunft nur noch PKW, die ausschließlich batterieelektrisch  betrieben werden.

Begründung:

Die Stadt hat bei der e-Mobilität eine Vorbildfunktion. Gleichzeitig werden durch die Verwaltung viele vergleichsweise kurzen Fahrten innerhalb des Stadtgebietes und des Rhein-Kreises Neuss zurückgelegt. Nachts werden die Fahrzeuge in der Regel nicht genutzt, können also geladen werden. Grundsätzlich ist dies eine Konstellation, die für die Nutzung von Elektro-Fahrzeugen gut geeignet ist. Dabei bezieht sich der Antrag nur auf PKW, da für Nutzfahrzeuge auf dem Markt nur ein eingeschränktes Angebot besteht.

Sollten ausnahmsweise Fahrten über längere Distanzen notwendig sein, kann auf die Bahn oder hilfsweise auf ein Mietfahrzeug zurückgegriffen werden.

3. Antrag Bürgerbus

Die Verwaltung ermittelt im Dialog mit dem Bürgerbusverein Korschenbroich ob und unter welchen Voraussetzungen ein unentgeltlicher Betrieb des Bürgerbusses möglich ist.

Begründung:

Der Verein Bürgerbus betreibt seit rd. 10 Jahren sehr erfolgreich den Bürgerbus in Korschenbroich. Jährlich nutzen mehr als 10.000 Kunden dieses Angebot. Mit einer verstärkten Nutzung dieses Angebots könnte ein (kleiner Beitrag) zur Verringerung des Individualverkehrs geleistet werden. Deswegen sollte mit dem Bürgerbusverein das Gespräch gesucht werden, unter welchen (finanziellen) Voraussetzungen ein unentgeltlicher Betrieb möglich wäre. Nach Möglichkeit sollten die Angaben bis zu den Haushaltsberatungen vorgelegt werden.