Datenschutz-Grundverordnung im Verein – was (t)nun?

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar auch für alle Vereine.

Verschiedene Pflichten wie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ab einer bestimmten Größe gab und gibt es schon heute.

In weiten Teilbereichen wird es jedoch wesentliche Schärfungen geben, die auch den Korschenbroicher Vereinen umfangreiche neue Pflichten auferlegen.

Beispielsweise müssen die Vereine ihre Mitglieder/Nutzer etc. umfassend zur Erhebung personenbezogener Daten informieren. Auch die diesbezüglichen Einwilligungen müssen den Anforderungen der DS-GVO genügen. Auch stehen z.B. den Vereinsmitgliedern umfassende Auskunftsrechte zu.

Daneben werden die Rechte der Von der Datenverarbeitung betroffenen (=Vereinsmitglieder) auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch deutlich umfangreicher.

Auch Fragen wie die Löschung von Daten z.B. bei Vereinsaustritten oder der Umgang mit Datenpannen müssen im Verein gelöst werden.

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben oder Hilfestellung zur DS-GVO haben können Sie sich gerne unter info@die-aktive an uns wenden. Wir werden dann versuchen, Ihnen entsprechendes Informationsmaterial zuzuleiten.