Anträge zum Haushalt 2015

Sitzung des Hauptausschusses am 13. November 2014
Anträge zum Haushalt 2015

Sehr geehrter Herr Dick,

für den Haushalt 2015 stellt die Ratsfraktion der Aktiven Bürger Gemeinschaft die nachfolgenden Anträge:

A) Anträge:
I. Übergreifende Anträge
1) Grundsteuer

Antrag:
Die Anhebung des Grundsteuerhebesatzes wird abgelehnt.

Begründung:
Korschenbroich hat kein Einnahme- sondern ein Ausgabeproblem. Außerdem hätte eine solch gravierende Erhöhung den Wählerinnen und Wählern vor der Wahl angekündigt werden müssen.

2) Gewerbesteuer
Antrag:
Die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes wird abgelehnt.

Begründung:
Eine Anhebung der Gewerbesteuer ist kontraproduktiv, da hierdurch die Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben in Korschenbroich erschwert wird. Am langen Ende wird dies daher zu keinem Anstieg der Einnahmen führen.

3) Kennzahlen für die Grünflächenpflege
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Kennzahlen für den Bereich der Grünflächenpflege zu erarbeiten. Die Kennzahlen sollen spätestens für den Haushalt 2016 zur Verfügung stehen.

Begründung:
Die Pflege der Grünflächen lässt sich in Aufwand und Kosten nur beurteilen und vergleichen, wenn es hierfür relevante Kennzahlen gibt.

Diese Kennzahlen sind schon seit mehreren Jahren zugesagt, aber bisher nicht geliefert worden.
Deshalb nun wiederholt die Aufforderung an die Verwaltung, Kennzahlen für die Pflege von Grünflächen, Sportanlagen, Spielplätzen, Verkehrsinseln, Baumscheiben u.ä. zu benennen.

Die Kennzahlen sollen den Pflegebedarf ja nach Pflegelevel und Arbeitsaufwand beziffern.

Sind diese Kennzahlen erst einmal vorhanden, bieten sie die Möglichkeit zum Vergleich mit externen Anbietern.

Als Beispiel kann diese Aufstellung der Stadt Mannheim dienen:
Gruenflaechenpflege_Mannheim

4) Darstellung der Folgekosten
Antrag:
Bei Investitionen werden in Zukunft in den Entscheidungsvorlagen für den Rat und die Ausschüsse neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Folgekosten auch die bilanziellen Auswirkungen für die kommenden Haushaltsjahre dargestellt.

Begründung:
Das Beispiel der Friedhofskapellen zeigt, dass für eine sachlich fundierte Entscheidung neben den Anschaffungskosten auch die Folgekosten und die Auswirkungen auf die Bilanz (z.B. Abschreibungen) in den Entscheidungsprozess aufzunehmen sind.

II. Anträge zum Sachhaushalt
1) Alte Schule
Antrag:
Das Gebäude „Alte Schule“ Steinstraße wird verkauft.

Begründung:
Der Verkauf der Alten Schule ist in der Einsparliste der Verwaltung enthalten. Mit dem Verkauf würden laufende Einsparungen von 47.000 EUR/Jahr erzielt. Daneben würde der Veräußerungserlös in den Haushalt fließen.
Die Verwaltung führt zutreffend aus, dass als Ersatz beispielsweise Schulräume genutzt wer-den könnten. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Ratssaal in dem neuen Rathaus multifunktional eingerichtet worden und barrierefrei ist Hier steht also auch für größere Veranstaltungen ein geeigneter Raum zur Verfügung.

2) Pescher Friedhof
Antrag:
Das Grundstück „Fichtenhain“ wird verkauft.

Begründung:
Auch das für die Friedhofserweiterung vorgesehene Grundstück „Fichtenhain“ war bereits Gegenstand von Haushaltsberatungen.
Im Jahr 2012 hatten wir beantragt, dieses Grundstück zu verkaufen, da eine Erweiterung der Friedhofs Pesch nicht mehr zu erwarten ist. Dieser Antrag wurde von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass eine Erweiterung doch noch möglich sei und zudem vertragliche Probleme einem Verkauf entgegenstünden.
Nunmehr schlägt die Verwaltung einen Verkauf vor, dies wird von uns unterstützt.

3) Hindenburgstraße 56
Antrag:
Das Gebäude „Hindenburgstraße 56“ wird verkauft.

Begründung:
Das Gebäude Hindenburgstraße 56 war bereits mehrfach Gegenstand der Haushaltsberatun-gen. Neben dem Verkauf haben wir im Jahr 2013 die Nutzung durch den Stadtpflegebetrieb beantragt. Dies wurde in den letzten Haushaltsberatungen abgelehnt. Aktuell wird das Gebäude durch den Stadtpflegebetrieb genutzt. Nach Ende der Nutzung Mitte 2015 kann und muss dieses Gebäude veräußert werden.

III. Anträge zum Personalhaushalt
1) Stelle Beigeordneter
Antrag:

Eine Stelle mit der Wertigkeit EG 15 wird im Haushalt 2015 gestrichen.

Begründung:
Für den neu gewählten Beigeordneten ist mit dem Haushalt 2015 eine zusätzliche Planstelle eingerichtet worden. Daher kann die Stelle, die der betreffende Beschäftigte bisher innegehabt hat, gestrichen werden.

2) Stellenbesetzungssperre
Antrag:
Freie und freiwerdende Planstellen und Stellen werden im Jahr 2015 nicht besetzt. Dies gilt nicht für Stellen im Bereich der Kindertagestätten.

Begründung:
Die im Haushaltsanierungsplan für den Bereich Personal vorgesehenen Konsolidierungsbei-träge wurden bislang von der Stadt nicht erreicht. Um diese Einsparziel zu erreichen, ist die dargestellte Maßnahme notwendig. Beispielsweise kann durch den von uns vorgeschlagenen Wegfall der Verwaltungsnebenstellen Kleinenbroich und Glehn das freiwerdende Personal anderweitig eingesetzt werden.
Die Kindertagesstätten sind von dieser Maßnahme ausdrücklich ausgenommen.

3) Verwaltungsnebenstellen
Antrag:
Die Verwaltungsnebenstellen Glehn und Kleinenbroich werden geschlossen.

Begründung:
Derzeit sollen die Verwaltungsnebenstellen an einem Vormittag in der Woche geöffnet sein. Die Unterhaltung der entsprechenden Räumlichkeiten und die (wechselnde) Bereitstellung von Personal ist nicht wirtschaftlich. Da auch der ursprünglich hierfür vorgesehene Mitarbeiter zwischenzeitlich in den Ruhestand getreten ist, ist ein weiterer Betrieb nicht sinnvoll.

B. Anfragen
1) Orgel Sankt Andreas
Anfrage:
Wir bitten die bisherigen Ausgaben und Zuschüsse für die Orgel „Sankt Andreas“ und die Internationale Orgelwoche aufzulisten.

Begründung:
Die Restaurierung der Orgel und die regelmäßig stattfindende Internationale Orgelwoche ist bis heute mit vergleichsweise hohen Beträgen gefördert worden. Für einen fairen Vergleich mit anderen Maßnahmen ist eine Darstellung der Gesamtaufwendungen sinnvoll.

2) Friedhofskapellen
Anfrage:
Wir bitten, die Auswirkung einer Umwandlung der Friedhofskapellen in Urnenhallen auf den städtischen Haushalt und die Friedhofsgebühren darzustellen.

Begründung:
Der Unterhalt der Friedhofskapellen ist mit hohen Kosten für die Stadt verbunden. Die Kosten werden durch die Benutzungsgebühren nicht gedeckt. Eine weitere Erhöhung der Gebühren ist nicht sinnvoll, da diese Kapellen dann kaum noch genutzt würden.
Es ist vorstellbar, die Kapellen in Urnenhallen umzuwidmen. Hierzu ist es von Bedeutung, wie sich dies auf den städtischen Haushalt – auch bilanziell – auswirken würde.

Mit freundlichen Grüßen

Hanns-Lothar Endell
(Fraktionsvorsitzender)